Das Erheben, Sammeln und Auswerten von personenbezogenen Daten ist grundsätzlich verboten. Ausnahme nur dann, wenn es der User erlaubt und diesem zustimmt. Werden personenbezogene Daten für die Abwicklung einer Bestellung in einem Online-Shop benötigt, so ist es dem Shopbetreiber erlaubt, aufgrund der Abwicklung, zum Beispiel der Versand der Ware, die Daten an beteiligte Dritte weiterzugeben. Sollten Daten erhoben werden, die für die Abwicklung oder für den Kaufprozess nicht notwendig, so ist die Einwilligung des Users erforderlich. Bei der Erfassung der personenbezogenen Daten, muss die Einwilligung sichtbar während des Bestellprozesses eingeholt werden. Der User muss dieser durch eine aktive Handlung zustimmen [...]
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Des einen Freud, des anderen Leid. Google Analytics ist ein heiß diskutiertes Tool. Da Google in fast keinerlei Hinsicht die Datenschutzbestimmungen einzelner Länder achtet. Für Suchmaschinenoptimierer und Website-Betreiber ist Google-Analytics ein sehr nützliches und aufschlussreiches Tool im Zusammenspiel mit Google-Adword und den Maßnahmen der Suchmaschinenoptimierung. Google-Analytics ist strakt ins Visier der Datenschutzbeauftragten der Länder geraten. Mittlerweile haben die Landesdatenschutz-Aufsichtsbehörden einen inoffiziellen Düsseldorfer Kreis zusammengeschlossen. Das Ziel dieses Kreises ist, dass eine einheitliche Auslegung des Datenschutzes gewährleistet wird. Der Düsseldorfer Kreis hat im Beschluss vom 26.11.2009 folgendes beschlossen.

